Übliche Praxis ist es, dass Begünstigte staatlicher Förderleistungen einen Eigenanteil erbringen müssen. Aufgrund einer Ministerentscheidung sollen daher in Zukunft auch alle Exportinitiativen des BMWi einen Eigenbeitrag von den an einer Geschäftsreise teilnehmenden Unternehmen erheben.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Da die Exportinitiative Energie besonders kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, werden die Beiträge so gestaffelt, das kleine Unternehmen nur geringfügig belastet werden. Der Eigenbeitrag wird wie folgt festgelegt:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 1 Mio. € zahlen einen Eigenbeitrag in Höhe von 250,00 €
  • Mittlere Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. € zahlen einen Eigenbeitrag in Höhe von 750,00 €
  • Große Unternehmen ab 500 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz ab 50 Mio. € zahlen einen Eigenbeitrag in Höhe von 1.250 €.

Was bedeutet dies für die Anmeldung zu einer AHK-Geschäftsreise?

Die Anmeldung erfolgt weiterhin über ein Anmeldeformular bei der durchführenden Organisation. Erst wenn der Eigenbeitrag gezahlt wurde, gilt die Anmeldung zur AHK-Geschäftsreise als verbindlich. Alle weiteren Informationen und die jeweiligen Anmeldeunterlagen sowie die Ansprechpartner für die AHK-Geschäftsreisen finden Sie wie gewohnt in unserem Veranstaltungskalender.