Nationalflagge Kolumbien

Die kolumbianische Regierung hat kürzlich die Resolution CREG 030 verabschiedet, welche die Einspeisung von überschüssigem Strom aus erneuerbaren Energien (EE) für private und gewerbliche Erzeuger neu reguliert. Die Resolution richtet sich an sogenannte Prosumenten – Privathaushalte und Gewerbe, die gleichzeitig Strom erzeugen und konsumieren.

Begünstigte Haushalte und Gewerbe dürfen nicht mehr als 100 kW aus Solarenergie oder zwischen 100 kW und 1 MW aus anderweitigen EE gewinnen. Mithilfe einer noch einzurichtenden Webseite können Prosumenten zukünftig identifizieren, ob eine entsprechende Verbindung zum Stromnetz möglich ist und die jeweiligen Haushalte bzw. Gewerbe schlussendlich angeschlossen werden können. Nach Anschluss ist der lokale Stromanbieter verpflichtet, die erzeugte Energie unter Marktkonditionen abzunehmen.

Es handelt sich bei der Resolution um eine Fortführung des „Beschluss 348“ des kolumbianischen Ministeriums für Bergbau und Energie (Ministerio de Minas y Energía - MINMINAS) von Juni 2017, welcher die Anbindung zum allgemeinen Stromnetz für private Besitzer kleiner EE-Anlagen grundsätzlich ermöglicht hat (vgl. Marktnachricht vom 20.06.2017). Um eine flächendeckende Umsetzung der Gesetzgebung zu erzielen, soll mit dem neuen Mechanismus der Webseite vorangegangenen Schwierigkeiten entgegengewirkt werden.

Die Kolumbianische Gesellschaft für Solarenergie bewertet die Neuerung positiv und als wichtigen Schritt zu einer breiten Selbstversorgung mit EE innerhalb Kolumbiens. Ein interessanter Anknüpfungspunkt zu der Thematik ist die vom 03. bis 07. September 2018 stattfindende AHK-Geschäftsreise zu Dezentraler Energieversorgung (Bio-, Wind-, Solarenergie) in Kolumbien.