Inhaltlich wurde ein Überblick über die konkret für die Branchen der erneuerbaren Energien relevanten Aspekte gegeben und sich zu den bisherigen Erfahrungen ausgetauscht. Mehr als 45 Teilnehmer diskutierten angeregt zu Fragen wie Übergansvorschriften, Registrierungsprozessen und Konsequenzen für die deutschen Anbieter im Markt.

Im Jahr 2017 hat das ghanaische Kabinett die Verordnung L.I. 2354 zu „Local Content and local participation – electricity supply industry“ verabschiedet, wovon auch der Bereich der erneuerbaren Energien betroffen ist. So soll in den nächsten Jahren mindestens 60% der Wertschöpfung in Ghana stattfinden und die Beteiligung an Firmen im Energiesektor mit mind. 51% in ghanaischer Hand liegen. Hierzu sind Übergangsvorschriften und Ausnahmeregelungen erlassen worden.

Derzeit machen eine ganze Reihe von Unternehmen erste Erfahrungen im Umgang mit den neuen Regelungen und es wurde schnell klar, dass es Unsicherheiten bei den Unternehmen gibt. So zeigt sich, dass der Zusammenbau von importieren Komponenten als „local manufacturing“ gezählt wird. Außerdem kann es sinnvoll sein, Gespräche mit der Regierung zu führen, wenn die Technik sinnvoll im ghanaischen Markt einsetzbar ist, es aber keine lokalen Anbieter gibt. Bislang sind noch keine Konsequenzen deutlich, wenn ein Unternehmen nicht den Vorgaben entspricht.

Die AHK Ghana, die derzeit intensiv mit den lokalen Behörden und weiteren Kammern in Ghana zusammenarbeitet, steht hierbei gerne für weitergehende Fragen zur Verfügung. Grundsätzlich wird aber angeraten, zu spezifischen Fragestellungen eng mit lokalen Rechtsanwälten zusammen zu arbeiten.