Nationalflagge Marokko

Ende 2015 stimmte Marokkos Senat (Chambre de Conseillers) einem Gesetzesentwurf (projet de loi 58-15) zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 13-09 von 2010 zu. Der Entwurf sieht vor, den Anschluss von EE-Anlagen auch an das Niedrig- und Mittelspannungsnetz zu erlauben. Bisher dürfen Anlagen von unabhängigen, privaten Betreibern, die ihren erzeugten Strom direkt an Endkunden veräußern, nur an das Hochspannungsnetz angeschlossen werden.

Laut dem neuen Gesetzesentwurf darf außerdem im Überschuss produzierter Strom aus EE-Anlagen, die an das Hochspannungsnetz angebunden sind, zukünftig auch an die marokkanischen Elektrizitätswerke (Office national de l'électricité et de l'eau potable – ONEE) verkauft werden, jedoch begrenzt auf 20% der jährlichen Stromerzeugung der Anlage. Genaue Angaben zur Definition und zur Berechnung des Überschusses stehen aber noch aus. Zudem wird mit der Gesetzesänderung die Definition von Kleinwasserkraft in Marokko auf Anlagen mit einer Kapazität bis zu 30 MW erweitert (von bisher 12 MW). Mit der noch ausstehenden Veröffentlichung im marokkanischen Amtsblatt wird der Entwurf rechtskräftig, jedoch kann sich die Ausarbeitung der Rechtsvorschriften für die Umsetzung des Gesetzes laut Expertenmeinung verzögern.

Dennoch gilt die Gesetzesänderung laut Medienangaben als wichtiges Signal für den Fortschritt des EE-Ausbaus in Marokko. Erst im Dezember 2015 beschloss Marokko ein neues Ziel zum Ausbau erneuerbarer Energien, wonach das Königreich seinen Energiebedarf zu 52% aus EE-Anlagen bis 2030 decken will (vgl. Marktnachricht vom 17. Dezember 2015).