Nationalflagge Armenien

Die armenische Regierung stimmte kürzlich einer Förderung von PV- und Kleinwindanlagen mit einer maximalen Kapazität von 150 kW mittels Steuerabschaffung sowie Eliminierung von Lizenzkosten und Gebühren zu. Neben den genannten Vergünstigungen führt das Gesetz einen Net-Metering-Mechanismus ein, wobei die Einspeisung der überschüssigen Energie mit der Hälfte des aktuell gültigen Strompreises (Ende 2015 ca. 9 Eurocent pro kWh) vergütet wird.

Bisherige Regierungsmaßnahmen förderten vor allem den Ausbau von Wasser-, Wind-, Biomasse- sowie zuletzt Geothermieanlagen. Zentrales Element bildete die Einführung von Einspeisevergütungen im Jahr 2007. Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2020 und 2025 wurden erst im Jahr 2014 verabschiedet.

Die Ziele wurden im Hinblick auf die Importabhängigkeit des Energiesektors von Russland sowie die hohen Stromgestehungskosten im teils veralteten Kraftwerkssektor in Armenien formuliert. Demnach soll die installierte Erneuerbare-Energien-Kapazität bis 2025 auf 677 MW steigen, darunter 80 MW Photovoltaik, jeweils 100 MW Windenergie und Geothermie sowie 397 MW Kleinwasserkraft. Bisher fand vor allem ein Ausbau im Kleinwasserbereich statt, da die Anlagen relativ kostengünstig realisierbar sind. Für drei weitere geplante große Wasserkraftwerke fehlt hingegen die Finanzierung. Generell gestaltet sich die Projektfinanzierung in Armenien ohne ausländische Mittel schwierig. Ende 2015 waren in Armenien 4 MW Wind, 1 MW aus Biogas und 1 MW Photovoltaik installiert.

Weitere Informationen zum armenischen Erneuerbare-Energien-Markt sind dem Länderprofil Armenien zu entnehmen.