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Die Schweizer Bundesversammlung hat dem ersten Maßnahmenpaket der neuen Energiestrategie 2050 zugestimmt. Kernpunkte des Pakets sind die Erhöhung des Netzzuschlages von aktuell 1,3 auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde (von 1,2 auf 2,1 Eurocent) und Änderungen bei der CO2-Abgabe. Dadurch stehen zusätzliche Mittel für den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie für das schweizerische Energieeffizienzprogramm für Gebäude zur Verfügung.

In der Schweiz können Erneuerbare-Energie-Anlagen entweder über eine 20-jährige Einspeisevergütung oder – im Falle von Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von weniger als 30 kW – mittels eines einmaligen Zuschusses von bis zu 30% der Investitionskosten gefördert werden. Die Mittel stammen hierbei aus dem sogenannten Netzzuschlag, der auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom erhoben wird. Bei einer Höhe von aktuell 1,3 Rappen pro Kilowattstunde brachte der Zuschlag bisher jährlich rund 850 Mio. Franken (786 Mio. Euro) ein. Durch die hohe Nachfrage reichte diese Summe in der Vergangenheit jedoch nicht aus, um alle Anträge zu bewilligen. Dank der Erhöhung des Netzzuschlages auf 2,3 Rappen ab dem Jahr 2018 stehen zukünftig ca. 1,5 Mrd. Franken (1,4 Mrd. Euro) pro Jahr bereit, wodurch mehr Anträge genehmigt werden können. Gleichzeitig wird der Investitionszuschuss auf PV-Anlagen aller Größenordnungen sowie auf Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von über 10 MW ausgedehnt. Das Fördervolumen für die Wasserkraft ist hierbei jedoch bei ca. 57 Mio. Franken (53 Mio. Euro) pro Jahr gedeckelt. Die Förderhöhe bleibt sowohl bei den Einspeisetarifen als auch beim Investitionszuschuss unverändert.

Auch im Energieeffizienzbereich stehen zukünftig mehr Mittel zur Verfügung. Das schweizerische Programm zur energetischen Sanierung von Gebäuden finanziert sich über die CO2-Abgabe, die auf die Produktion und Einfuhr fossiler Brennstoffe erhoben wird. Bereits Anfang des Jahres hatte der Bundesrat die Abgabe von 60 auf 84 Franken (von 55,46 auf 77,65 Euro) pro Tonne CO2 angehoben. Mit dem ersten Maßnahmenpaket der Energiestrategie wurde nun die Deckelung der für das Gebäudeprogramm zur Verfügung stehenden Mittel von 300 Mio. Franken (277 Mio. Euro) auf 450 Mio. Franken (416 Mio. Euro) pro Jahr angehoben.

Neben den Änderungen bei der Förderung enthält das erste Maßnahmenpaket auch Zwischenziele für den Ausbau der Erneuerbaren und die Steigerung der Energieeffizienz. So sollen im Vergleich zum Jahr 2000 bis 2035 der Energieverbrauch pro Einwohner um 43% und der Stromverbrauch pro Einwohner um 13% reduziert werden. Die erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft sollen bis 2035 insgesamt 11,4 TWh Strom pro Jahr produzieren. Ende 2014 lag dieser Wert bei 2,7 TWh. Bei der Wasserkraft ist für 2035 eine Produktion von 37,4 TWh vorgegeben (Ende 2015: 37,2 TWh). Verbindliche Ziele für 2050 enthält das erste Maßnahmenpaket noch nicht.

Regierung und Bundesversammlung beraten bereits über das zweite Maßnahmenpaket der Energiestrategie. Demnach sollen ab dem Jahr 2021 der Netzzuschlag und die CO2-Abgabe abgeschafft und damit auch die Antragsbewilligung für die oben erwähnten Förderprogramme beendet werden. Stattdessen ist ein sogenanntes „Lenkungssystem“ vorgesehen. Hierfür sollen eine Abgabe auf Brenn- und Treibstoffe sowie eine Stromabgabe eingeführt werden. Ziel ist es, fossile Brennstoffe zu verteuern, sodass die erneuerbaren Energien auch ohne Förderung wettbewerbsfähig sein können.