Nationalflagge Ägypten

Ende November unterzeichneten der ägyptische Minister für internationale Zusammenarbeit sowie Vertreter der Europäischen Investitionsbank (EIB), der Europäischen Union (EU), der französischen Entwicklungsagentur Agence française de développement (AFD) und der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau und Entwicklung (KfW) ein Finanzierungsabkommen für einen Windpark am Golf von Suez. Insgesamt soll das Projekt eine installierte Kapazität von 200 bis 250 MW haben.

Das Gesamtvolumen für den Windpark, der an der Küste des Roten Meeres entstehen soll, beträgt 345 Mio. Euro. Der Beitrag der EIB beläuft sich hierbei auf 115 Mio. Euro, der KfW auf 72 Mio. Euro, der AFD auf 50 Mio. Euro und der EU auf 30 Mio. Euro. Die verbleibenden 78 Mio. Euro stellt die ägyptische Regierung selbst zur Verfügung. Empfänger der Gelder ist die ägyptische New & Renewable Energy Authority (NREA), die für den Bau des Windparks verantwortlich ist. Bisher liegen keine Informationen darüber vor, ob das Projekt im Rahmen der nächsten Feed-in-Tariff-Ausschreibung oder in einer separaten Auktion vergeben werden soll.

Bereits im September hatte das Stromministerium Änderungen beim System der Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien angekündigt. Zukünftige Gewinner von Ausschreibungen sollen im Falle von Uneinigkeiten mit dem ägyptischen Staat (bspw. bei der Ausformulierung der Stromabnahmeverträge) nicht mehr nur ägyptische, sondern auch internationale Schiedsgerichte einschalten können. Dies geht auf Forderungen verschiedener Unternehmen zurück, die in der ersten Ausschreibungsrunde für PV und Wind 2015 einen Zuschlag erhalten haben, sich bei Details in den Stromabnahmeverträge jedoch nicht mit dem ägyptischen Staat einigen konnten.

Bis 2020 will Ägypten eine kumulierte Windenergiekapazität von 2 GW aufweisen. Ende 2015 lag die installierte Leistung bei 610 MW. Insgesamt soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion bis 2020 20% betragen.