Nationalflagge Nicaragua

Zukünftig erhalten private Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE) eine Vergütung für ihren überschüssigen Strom. Ein entsprechender Reformvorschlag für das Elektrizitätsgesetz „Ley 272 de la Industria Eléctrica“, der Net-Metering erlaubt, wurde am 20. Juni genehmigt. Parallel dazu wird bereits an einer Machbarkeitsstudie für den Netzanschluss von kleinen EE-Anlagen in Nicaragua gearbeitet.

Per Eilverfahren wurde der Reformvorschlag vom nicaraguanischen Präsidenten Daniel Ortega eingereicht. Durch Net-Metering könnten vor allem die Investitionskosten für Projekte der Solar- und Windenergie abgemildert werden. Bei der Reform des Elektrizitätsgesetzes ging es auch darum, die privaten EE-Anlagenbetreiber, deren Anlagen hauptsächlich zur Deckung des Eigenbedarfes dienen, als dezentrale Erzeuger zu klassifizieren. Denn durch diesen Schritt greifen ab sofort bestehende Rechtsvorschriften vom Ministerium für Energie und Bergbau.

Zudem gab der staatliche Netzbetreiber „Empresa Nacional de Transmisión Eléctrica“ (ENATREL) bekannt, dass aktuell eine Machbarkeitsstudie für kleine EE-Anlagen durchgeführt wird. So soll der Anschluss von neuen Photovoltaik- und Windkraftanlagen begünstigt werden, die von Privathaushalten, Gewerbe, Industrie sowie staatlichen Einrichtungen primär für den Eigenverbrauch betrieben werden. Das Ministerium für Energie und Bergbau gab Anfang 2017 bekannt, dass bis 2030 der EE-Anteil am Energiemix auf 73 % erhöht werden soll.