Nationalflagge Argentinien

Argentinien hat eine Kapazität von 1,2 GW erneuerbarer Energie (EE) ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen des RenovAr-Programms, welches 2016 ins Leben gerufen wurde, um Argentiniens Ziel von 20 % EE-Anteil an der Stromversorgung bis 2025 zu erreichen. Bei der jetzigen Ausschreibung handelt es sich um die zweite Ausschreibungsrunde des Programms.

Von den ausgeschriebenen 1,2 GW entfallen 550 MW auf Wind- und 450 MW auf Solarenergie, 100 MW auf Biomasse, 35 MW auf Biogas sowie 50 MW auf Kleinwasserkraft. Die Finanzierung für die Projekte kommt aus dem Fund for the Development of Renewable Energies (FODER), einem staatlichen Fonds ermöglicht durch die Weltbank. Der Fonds umfasst derzeit eine Investitionssumme von 480 Mio. USD. Angebote für Projekte können bis zum 19. Oktober 2017 bei dem zuständigen Ministerium eingereicht werden. Die Stromabnahmeverträge sollen am 29. November unterzeichnet werden.

In den letzten Runden 1 und 1,5 des RenovAr-Programms wurden insgesamt mehr als 2,5 GW installierte EE-Kapazität vergeben (vgl. Marktnachricht vom 27.05.2016). Es wurden private Investitionen von 4 Mrd. USD vereinbart. Die Investoren boten für langfristige Lieferverträge (PPA) über 20 Jahre mit der staatlichen Strommarkt Verwaltungsgesellschaft Cammessa überraschend niedrige Strompreise: durchschnittlich 56,25 US$ je Megawattstunde (MWh) für insgesamt 1.473 MW aus Wind sowie 57,04 US$ (Minimum) je MWh für 916 MW Sonnenstrom.

Bis 2025 müssen in Argentinien rund 21 GW zusätzliche Stromerzeugungskapazität ans Netz gehen, um die jährlich etwa um 4 % wachsende Stromnachfrage zu decken. Investitionen von rund 35 Mrd. USD sind dafür erforderlich. Fast die Hälfte der neuen Kapazitäten soll aus erneuerbaren Energien kommen, was einem Zubau von EE von 10 GW bis 2025 entspricht. Damit soll ihr Anteil an der Stromversorgung von 1,9 % (2015) bis 2025 auf 20 % steigen, wie es das Ende 2015 mit einem großen politischen Konsens reformierte Gesetz Nr. 26.190 über erneuerbare Energien fordert. Das EE-Gesetz gewährt dazu Steuervorteile und andere Anreize (vgl. Marktnachricht vom 09.10.2015).