Zielmarktübergreifend

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Die Europäische Union (EU) hat mit Japan am 17. Juli 2018 ihr bislang größtes Freihandelsabkommen unterzeichnet. Das Freihandelsabkommen JEFTA, Japan-EU Free Trade Agreement, über welches seit 2013 verhandelt wurde, soll die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen den beiden Handelsräumen stärken. Die Regelungen sollen im kommenden Jahr in Kraft treten.

Japan und die EU vereinen rund ein Drittel der weltweiten Wirtschaftsleistung. Das Abkommen sieht den Abbau von Zöllen und Handelsbarrieren zwischen der EU und Japan vor, ebenso wie eine stärkere Öffnung der Märkte für Dienstleistungen und öffentliche Aufträge. Aktuell beträgt das Exportvolumen der EU nach Japan von Waren und Dienstleistungen rund 86 Mrd. Euro. Für europäische Unternehmen verheißt das Inkrafttreten von JEFTA eine Ersparnis von rund einer Milliarde Euro auf Exporte. Zugleich sollen europäische Unternehmen ihre Produkte ohne zusätzliche Prüfungen, Zertifizierungen oder Kennzeichnungen in Japan verkaufen können.

Für Deutschland stellt Japan einen der wichtigsten Handelspartner außerhalb der EU dar. Jährlich exportiert Deutschland Waren und Dienstleistungen im Wert von 19,9 Mrd. Euro nach Japan. Durch das Freihandelsabkommen wird auch der deutschen Wirtschaft ein verbesserter Zutritt zum japanischen Markt gewährt. Insbesondere die deutsche Expertise in den Bereichen Energie und erneuerbare Energieformen sowie Infrastruktur und Gebäudeeffzienz ist in Japan gefragt.

Infolge des Erdbebens im Jahr 2011 und der damit verbundenen Reaktorkatastrophe von Fukushima veröffentlichte die japanische Regierung mit dem „Energy Mix 2030“ ihr Ausbauziel für erneuerbare Energien. Demnach sollen bis 2030 rund 22 bis 24 % des Energiebedarfs mit Hilfe erneuerbaren Energien gedeckt werden. Gefragte und aufgrund der Topografie des Landes umsetzbare Technologien sind Solar,- Wind- und Bioenergie sowie Geothermie. Für deutsche Unternehmen ergeben sich insbesondere in diesen Bereichen neue Marktchancen.