Nationalflagge Italien

Wie die italienische Steuerbehörde, die sogenannte Agentur der Einnahmen, am 19. September 2018 bekannt gab, können ab sofort Steueranreize sowohl für den Kauf und die Installation von Photovoltaik-Anlagen als auch für die Ergänzung durch Speichersysteme geltend gemacht werden, sofern sie primär dem Eigenverbrauch von Haushalten dienen.

Die Steuererleichterung erfolgt durch die Reduktion der Einkommenssteuer (IRPEF). Hierdurch können bis zu 50 Prozent der Errichtungskosten, die durch die Photovoltaik-Installation mit einem angeschlossenen Speichersystem entstehen, erstattet werden. Die maximale Fördersumme liegt bei 96.000 Euro.

In den vergangenen acht Monaten dieses Jahres wurde eine private Photovoltaik-Kapazität über 67,7 MW installiert. Die Förderung von privaten Speichervorrichtungen ist somit ein weiterer Schritt, den Eigenversorgungsanteil von Privathaushalten mit erneuerbaren Energien zu erhöhen.