Zielmarktübergreifend

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Das Europäische Parlament hat neue Regelungen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz unterzeichnet. Diese Regelungen sind Teil des Ende 2016 durch die Europäische Kommission vorgestellten Clean-Energy-Package, das ein sauberes Energiesystem in der Europäischen Union (EU) schaffen soll. Die genehmigten Regelungen umfassen ein auf EU-Ebene verbindliches Ausbauziel für erneuerbare Energien von mindestens 32 % für 2030 sowie ein Energieeffizienz-Ausbauziel von 32,5 %.

Die neue Gesetzgebung sieht konkrete Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass die Mitgliedsstaaten zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Bis Ende des Jahres soll deshalb jeder Mitgliedsstaat einen nationalen Energie- und Klimaschutzplan für den Zeitraum 2021-2030 eingereicht haben. Zudem soll die Gestaltung und Stabilität von Förderprogrammen für erneuerbare Energien verbessert, Bürokratie reduziert und klaren Regulierungsrahmen für den Eigenverbrauch festgelegt werden. Zur Erreichung des Effizienzziels wird die jährliche Energieeinsparverpflichtung für Energielieferanten und -verteiler über das Jahr 2020 hinaus bis 2030 verlängert und Regeln für die individuelle Erfassung und Abrechnung von Wärmeenergie gestärkt.

Um die Ausbauziele der EU zu erreichen, wird der Ausbau der erneuerbaren Energien in den Mitgliedsstaaten forciert werden. Für deutsche Unternehmen und Technologieanbieter aus dem Bereich werden sich dadurch neue Markt- und Investitionschancen innerhalb der EU ergeben.

Die Europäische Kommission gab in einer Erklärung bekannt, dass die EU bei einer vollständigen Umsetzung der neuen Politik bis 2030 eine Verringerung der Treibhausemissionen um 45 % im Vergleich zu 1990 erreichen wird. Die übrigen Regelungen des Clean Energy Package werden voraussichtlich Ende dieses Jahres genehmigt und veröffentlicht.