Die kolumbianische Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, das Energieversorger dazu verpflichtet, mindestens 10 % des bereitgestellten Stroms aus Erneuerbaren-Energien-Quellen zu beziehen.
Die entsprechende Resolution sieht vor, dass die Energieversorger die saubere Energie über langfristige Verträge von mindestens zehn Jahren beschaffen und beim Administrator des Handelsbörsensystems registriert sein müssen.
Die Verpflichtung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Das ist gleichzeitig die Frist für die Aufnahme des kommerziellen Betriebs der Wind- und Solarprojekte, die im Rahmen einer geplanten Auktionsrunde Ende Oktober dieses Jahres ausgeschrieben werden (Vgl. Marktnachricht vom 24.07.2019).
Durch die Resolution erhofft sich die Regierung größeren Optimismus in der Branche, nachdem die Auktion im Juni dieses Jahres schon einmal verschoben worden war.
Marktnachrichten 24.09.2019 - Energieerzeugung
Kolumbien verpflichtet Energieversorger zum Erwerb erneuerbarer Energien
Einleitung
Weiterführende Informationen
Publikationen
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Industrie- und Gewerbeeffizienz
AHK-Zielmarktanalyse
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Factsheet Kolumbien
Finanzierungs-Marktspezifische Finanzierungsinformationen für KMU
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