Nationalflagge Portugal

Die portugiesische Regierung hat neue Regelungen für den Eigenverbrauch, die Energiespeicherung sowie Energiegemeinschaften für erneuerbare Energien vorgestellt. Die Regelungen des Decreto-Lei 162/2019 treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die Bestimmungen sehen vor, dass überschüssiger Strom auf dem Spotmarkt oder durch bilaterale Stromabnahmeverträge verkauft werden kann. Darüber hinaus vereinfachen die Änderungen auch das Genehmigungsverfahren für die Installation von Photovoltaik (PV)-Anlagen in Wohngebieten und erhöhen die Größenbeschränkung für diese Anlagenkategorie von 1,5 kW auf 30 kW Erzeugungskapazität.

Erstmals gibt es nun auch einen Rechtsrahmen für Energiegemeinschaften. Bislang konnten Besitzer nur ein einziges PV-System betreiben. Die neuen Regelungen erlauben es Hausbesitzern oder Unternehmern, sich in kollektiven Projekten zusammenzuschließen und Erzeugungseinheiten zu teilen.

Die neue Gesetzgebung ist Teil der Bemühungen Portugals, seine Ausbauziele für erneuerbare Energien zu erreichen. Der Energieplan der portugiesischen Regierung sieht vor, dass bis 2030 knapp 47 Prozent des Strombedarfs mit erneuerbaren Energien gedeckt werden kann. Ein weiteres Ziel ist, bis zum Jahr 2050 rund 65 Prozent der Wirtschaft zu elektrifizieren.