Nationalflagge Indonesien

Die indonesische Regierung hat die gesetzlichen Bestimmungen für Photovoltaik (PV)-Aufdachanlagen überarbeitet. Mit zwei Gesetzesnovellen und einer neuen Verordnung soll die Entwicklung von PV-Systemen angekurbelt werden.

Die neue Verordnung Nr. 12/2019 löst das in der Verordnung Nr. 49/2018 eingeführte Net-Metering-System ab (Vgl. Marktnachricht vom 05.12.2018). Dieses hatte sich auf Grund zu geringer Einspeisetarife als ineffizient herausgestellt.

Die Änderungen betreffen Stromnetzbetreiber, die eine Leistung von bis zu 500 kVA erbringen. Sie sind nun von der Pflicht befreit, eine Betriebsgenehmigung vom Energieministerium einzuholen. Darüber hinaus entfällt die Notwendigkeit, eine Zertifizierung der technischen Überwachungsstelle zu beantragen, sofern die Ausrüstung den technischen Standards entspricht. Die Regelungen gelten auch für die Installation von PV-Aufdachanlagen.

Die Gesetzesnovellen sehen eine starke Reduzierung der Bereitschaftskosten für Industriekunden vor. Das Interesse der indonesischen Industrie an erneuerbaren Energien ist groß, allerdings entstanden in der Vergangenheit erhebliche Mehrkosten beim Betrieb der Anlagen. Mit der Neuregelung soll die Solarenergienutzung durch Industriekunden angeregt werden.