Nationalflagge Benin

Nur rund ein Drittel der Bevölkerung in Benin hat Zugang zu Elektrizität. Der westafrikanische Staat will das ändern. Die Regierung hat zu Beginn dieses Jahres ein neues Gesetz erlassen, das die Einfuhr von Material, Ausrüstung und Installationszubehör für den Einsatz in Photovoltaik- und Solarthermieanlagen von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt für Module, aber auch für Lampen, elektrische Leitungen und vor allem Batterien. Wechselrichter sind von der Steuerbefreiung allerdings ausgenommen.

Dieser Schritt könnte deutschen Herstellern von Solaranlagen zugutekommen, sollte die Nachfrage nach Solarenergie in Benin dank der Steuererleichterung steigen. Laut dem Beniner Fonds „Off-Grid Clean Energy Facility“ (OCEF) macht Zubehör rund 30 Prozent der gesamten Kosten eines Solar-Elektrifizierungsprojekts aus.

Durch den Erlass der Umsatzsteuer werden Solaranlagen und Komponenten von Anbietern aus aller Welt relativ günstiger und damit im Vergleich zu anderen Technologien der Energieerzeugung auch attraktiver. Dadurch entstehen für deutsche Solarplaner neue Projektmöglichkeiten, mit denen sie insbesondere im Offgrid-Bereich zusätzlich einen Beitrag zum Ausbau der Stromversorgung in Benin leisten können.