Nationalflagge Türkei

Die türkische Regierung kürzt die Verwaltungsgebühr für PV-Aufdachanlagen. Für die Genehmigung von Anlagen mit Erzeugungskapazitäten von 10 bis 100 kW mussten bisher umgerechnet 81 Euro gezahlt werden. Nach dem Beschluss der Regierung wird die Verwaltungsgebühr nun nahezu halbiert. Das senkt die Installationskosten und dürfte die Marktchancen von Ausrüstern und Herstellern für Kleinanlagen in der Türkei erhöhen.

Auch für größere PV-Systeme sinken die Abgaben, wenn auch im Verhältnis deutlich weniger: Für 100- bis 300-kW-Systeme reduziert die türkische Regierung die Gebühr um ca. 30 Prozent auf 161 Euro. Bei Anlagen bis 500 kW, 700 kW und bis maximal einem Megawatt fällt die Gebühr jeweils um rund drei Prozent, acht Prozent und ein Prozent. Ausrüster und Hersteller von PV-Anlagen können potenzielle Kunden in der Türkei auf die günstigeren Rahmenbedingungen hinweisen.

Neben der Gebührensenkung soll die türkische Regierung für das Jahr 2020 weitere Fördermaßnahmen für die Solarindustrie planen: Im Dezember 2019 soll die Regierung bekannt gegeben haben, dass im Rahmen des Energieprojektes „Renewable Energy Resources Area Project“ (YEKA) Anlagen mit einer Gesamtleistung von einem Gigawatt ausgeschrieben werden. Die Behörden wollen laut Experten jeweils zehn Megawatt PV-Kapazitäten an 100 Projekte in 39 Provinzen vergeben, berichtet das Fachmagazin „pv magazine. Demnach ist die YEKA-Ausschreibung für den 20. April 2020 geplant.