Nationalflagge Schweiz

Die Schweiz will die dezentrale Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien stärken. Der Bundesrat hat am 3. April eine entsprechende Änderung des sogenannten Stromversorgungsgesetzes (StromVG) vorgeschlagen. Demnach dürfen Haushalte und kleine Betriebe ihren Stromlieferanten dann frei wählen. Sie wären zukünftig nicht mehr an lokale Verteilnetzbetreiber gebunden und könnten von den Vorzügen klimafreundlichen Stroms überzeugt werden. Bisher durften nur Großabnehmer mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh im Jahr ihren Stromversorger bestimmen. Die Gesetzesänderung stärkt die dezentrale Erzeugung erneuerbaren Stroms in der Schweiz und könnte die Absatzchancen für deutsche Zulieferer und Produzenten in der Branche erhöhen.

Der Bundesrat plant außerdem Ausschreibungen für neue Speicherkapazitäten. Der Entwurf sieht vor, dass sich Betreiber von Energiespeicheranlagen einmal im Jahr bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid um entsprechende Kapazitäten bewerben können. Auch der Zubau erneuerbarer Stromproduktionskapazitäten könnte durch weitere Ausschreibungen vorangetrieben werden, falls sich abzeichnet, dass die Versorgungssicherheit in den Wintermonaten gefährdet sein könnte. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) will bis Anfang des Jahres 2021 eine entsprechende Änderung des StromVG erarbeiten.

Zusätzlich will die Schweiz den Ausbau erneuerbarer Energien durch Investitionsanreize vorantreiben: So sollen die Investitionsbeiträge für Photovoltaikanlagen, Biomasse und Wasserkraft, die ursprünglich bis zum Jahr 2030 befristet waren, bis Ende 2035 verlängert werden.

Projektierer von Wasserkraft-, Windenergie- und Geothermieanlagen können außerdem bis zu 40 Prozent der Projektierungskosten beantragen, um das finanzielle Risiko der Projekte zu reduzieren. Bei der Windenergie seien nur Projektierungsbeiträge an Windmessungen vorgesehen, schreib das UVEK in einer Erklärung.

Für große PV-Anlagen will der Bundesrat fixe Einmalvergütungen durch Ausschreibungen ersetzen. Dabei erhalte jener Produzent den Zuschlag, der eine bestimmte Menge Solarenergie am günstigsten produzieren kann, schreibt das UVEK. Der angebotene Fördersatz pro Kilowatt Leistung sei das Hauptzuschlagskriterium – der Bundesrat könne aber weitere Kriterien festlegen.