Nationalflagge Kenia

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Ein neues Steuergesetz in Kenia hat Konsequenzen für klimafreundliche Energieunternehmen. Unter anderem wird die Umsatzsteuer auf Ausrüstung von Solar,- Wind- und Speicheranlagen sowie von klimafreundlichen Kochherden auf 14 Prozent erhöht – zuvor waren die Ausrüstungsprodukte von der Umsatzsteuer befreit.

Die Regierung habe die Befreiungen nun aufgehoben, weil nicht klar gewesen sei, ob Unternehmen die Steuerbefreiungen auch an die Endkunden weitergeben, schreibt das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deloitte in einem Bericht. Außerdem wolle die Regierung mit den Maßnahmen ihre Steuereinnahmen erhöhen, meinen die Autoren von Deloitte. Diese Änderungen sind beim Geschäft in Kenia zu beachten.