Sevilla, Spanien

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Das spanische Ministerium für Ökologischen Wandel und Demographische Herausforderungen (MITECO) hat Ende März ein Maßnahmenpaket zum Ausbau erneuerbarer Energien verabschiedet. Es beinhaltet neben vereinfachten Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarparks auch neue Regelungen für schwimmende PV-Anlagen sowie für Leitungen, die Gas aus erneuerbaren Quellen transportieren, etwa Wasserstoff. Zudem sollen Energieversorger zwischen 2023 und 2025 ihre Stromnetze um mindestens 10 Prozent bzw. 7 GW ausbauen, um neu gebaute und kleinere Erneuerbare-Energie-Anlagen besser anzubinden.

Die spanische Regierung reagiert damit auf die steigenden Energiepreise durch den Krieg in der Ukraine. So gilt bis zum Ende des Jahres 2024 beim Bau von Solarparks mit weniger als 150 MW Produktionskapazität und beim Bau neuer Windkraftparks mit weniger als 75 MW Produktionskapazität ein beschleunigtes Umweltgenehmigungsverfahren. Dies gilt für Anlagen, die nicht auf geschützten Gebieten entstehen, die zum sogenannten Natura 2000 Network gehören.

Die spanische Regierung hat außerdem die Wassergesetzgebung angepasst, so dass künftig schwimmende PV-Anlagen auf öffentlichen Gewässern zugelassen sind und die produzierte Energie in das Versorgungsnetz eingespeist werden kann. Für Projektierer und Betreiber aus der Erneuerbare-Energie-Branche ergeben sich durch die Maßnahmen möglicherweise neue Geschäftschancen in Spanien.