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Die Bundesregierung weitet heute die Absicherungsmöglichkeiten für deutsche Exporte aus. Das kündigt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß, heute bei der Veranstaltung „Im Dialog mit der Wirtschaft – Exportkredit- und Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland“ an. Im Fokus der verbesserten Exportkreditgarantien stehen Exporte nach Afrika und kleinvolumige Geschäfte weltweit.

Staatssekretär Bareiß: „Heute setzen wir ein Zeichen für Afrika: Wir erweitern unsere Garantien für Afrika-Exporte. Damit bieten wir neue Bausteine für den Erfolg unserer Unternehmen und für eine bessere wirtschaftliche Entwicklung in Afrika. Zudem haben wir unsere Instrumente zur Unterstützung gerade mittelständischer Exportunternehmen weiterentwickelt. Die neuen digitalen und standardisierten Lösungen unterstützen vor allem Mittelständler.“

Konkret sind folgende Neuerungen beschlossen worden:

1. Absenkung des Selbstbehalts bei bestimmten Afrika-Geschäften

Deutsche Exporte in fast alle Länder Afrikas können mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden. Für manche Länder sind die Deckungsmöglichkeiten bei Geschäften mit öffentlichen Bestellern eingeschränkt; insbesondere muss der Exporteur oder die finanzierende Bank 10 Prozent (statt regulär 5 Prozent) Selbstbehalt bei eventuellen Schadensfällen übernehmen. Ab sofort wird der Selbstbehalt in denjenigen Ländern abgesenkt, die im Rahmen der G20-Initiative „Compact with Africa“ die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert haben. Das betrifft die Côte d’Ivoire und Senegal sowie – mit gewissen Einschränkungen – Äthiopien, Ghana und Ruanda. Geplant ist, diese Verbesserung schrittweise auch auf andere afrikanische Länder auszuweiten, soweit es die jeweiligen Reformfortschritte zulassen.

2. Verbesserte Garantien für „small tickets“

Die Finanzierung von kleinvolumigen Exportgeschäften („small tickets“) durch Banken ist aufgrund regulatorischer Anforderungen oft verhältnismäßig aufwändig. Der Bund kann durch ein passgenaues Angebot an Exportkreditgarantien die Finanzierungskosten insgesamt senken. Hierfür wurde in enger Abstimmung mit Export- und Bankenwirtschaft ein Bündel von Maßnahmen identifiziert, mit denen das bestehende Instrumentarium verbessert werden kann. Als wesentlicher erster Schritt wird zum 1. Juli 2018 das Kernstück der Hermesdeckungen, die sog. Lieferantenkreditdeckung, in einer vereinfachten, standardisierten und digitalen Version zur Verfügung gestellt werden. Geschäfte mit Auftragswerten bis zu 5 Millionen Euro und Kreditlaufzeiten bis zu 5 Jahren können in Zukunft voll digital beantragt werden. Exporteure können dabei sofort sehen, ob ein Geschäft grundsätzlich deckungsfähig ist, und welche Prämie anfällt. Die Bearbeitungszeiten werden radikal reduziert. Die Antragsgebühr wird in einer Testphase (1 Jahr) komplett entfallen. Weitere Verbesserungen befinden sich in Planung oder sind bereits umgesetzt worden, zum Beispiel die Einrichtung eines digitalen Portals für Exportkreditgarantien des Bundes und die Vereinfachung von Exportfinanzierungen mittels Akkreditiven.

Weiterführende Informationen zu den Produktneuerungen und zur heutigen Dialogveranstaltung finden Sie unter www.agaportal.de beziehungsweise in der Einladung (PDF, 200KB) und im Programm (PDF, 53KB) zur Veranstaltung.