Start

Sprungmarken-Navigation

Aktuelle Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

Weitere Pressemitteilungen zur wirtschaftlichen Lage

Mehr erfahren

.

Aktuelle Projektion

Wirtschaftliche Entwicklung und Konjunktur

Die Bundesregierung projiziert unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) in der Regel dreimal im Jahr die gesamtwirtschaftliche Entwicklung für Deutschland. Rechtliche Grundlage bildet das Vorausschätzungsgesetz.

Die Jahresprojektion im Januar ist Teil des Jahreswirtschaftsberichts der Bundesregierung. Die Frühjahrs- und Herbstprojektionen, üblicherweise im April beziehungsweise Oktober, bilden die Grundlage für die Schätzungen des Steueraufkommens im Arbeitskreis „Steuerschätzungen“. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen orientieren sich bei der Aufstellung ihrer Haushalte an den projizierten gesamtwirtschaftlichen Eckwerten. Auch die Meldungen an die Europäische Union im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes werden auf Grundlage der Projektionen erstellt.

Die Bundesregierung projiziert die Wirtschaftsentwicklung in der kurzen und mittleren Frist und bestimmt das Produktionspotenzial. Diese Schätzungen sind Grundlage für die Berechnung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme des Bundes nach der nationalen Schuldenregel gemäß Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes. Frühere Projektionen finden Sie im Archiv.

In der aktuellen Frühjahrsprojektion erwartet die Bundesregierung im Jahr 2026 reales Wirtschaftswachstum von 0,5 Prozent und im Jahr 2027 von 0,9 Prozent.

Mehr Informationen zur Frühjahrsprojektion 2026 lesen.

22.04.2026 schlagwort-wirtschaftliche-entwicklung

Frühjahrsprojektion 2026

Öffnet Einzelsicht

Kennzahlen zur Jahresprojektion der Bundesregierung

+0,5
Symbolicon für Wachstumskurve

Prozent Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
in 2026 erwartet und 0,9 Prozent in 2027.

+2,9
Symbolicon für Münzen und Geldschein

Prozent Wachstum des globalen Bruttoinlandprodukts (BIP)
in 2026 erwartet und 3,0 Prozent in 2027.

+2,7
Symbolicon für Geld

Prozent Inflationsrate
in 2026 erwartet und 2,8 Prozent in 2027.

6,3
Symbolicon für Arbeiter

Prozent Arbeitslosenquote
in 2026 und 2027 erwartet.

Archiv

Weitere Projektionen finden Sie hier

Mehr erfahren

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

Aktuelle Themen und Analysen

Der monatliche Bericht „Schlaglichter der Wirtschaftspolitik“ informiert über die aktuellen Themen der deutschen Wirtschaftspolitik. Mit Analysen und Grafiken bietet er einen kompakten Überblick über die gesamtwirtschaftliche Situation.

Im Fokus der September-Ausgabe 2026 der Schlaglichter der Wirtschaftspolitik stehen folgende Themen:

GWB-Novelle (PDF, 220 KB) Die Bundesregierung hat am 15. Juli 2026 den Regierungsentwurf der 12. GWB-Novelle verabschiedet. Ziel ist die Kartellrechtsdurchsetzung schlanker, schneller und zielgerichteter zu gestalten. Dabei verfolgt die Novelle einen doppelten Ansatz: Einerseits erfolgt die Aufsicht dort gezielter und ressourcensparender, wo eine stärkere Fokussierung ohne wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs möglich ist Andererseits wird die Durchsetzung in den Bereichen gezielt gestärkt, in denen bislang Regelungslücken bestanden oder Wettbewerbsverstöße schwer aufzudecken oder zu adressieren waren (z.B. beim Vergabescreening, bei Killer-Akquisitionen oder im Kraftstoffmarkt). Gleichzeitig werden punktuelle Ausnahmen ergänzt, die aufgrund besonderer Umstände erforderlich sind, z.B. in der Medienbranche oder bei der Sicherheitslage im Verteidigungsbereich.

50 Jahre OECD-Leitsätze: Orientierung im Wandel (PDF, 150 KB): Seit 50 Jahren bieten die OECD-Leitsätze einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Die Leitsätze sind Empfehlungen der Regierungen an multinationale Unternehmen und gelten heute als einer der wichtigsten internationalen Standards in diesem Bereich. Dieses Jubiläum nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Anlass, um am 22. September 2026 das Symposium „Orientierung im Wandel“ auszurichten. Rund 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft kommen zusammen, um gemeinsam auf die Entwicklung der OECD-Leitsätze in den vergangenen fünf Jahrzehnten zu blicken. Wir informieren in dieser Ausgabe über die Leitsätze und das geplante Veranstaltungsprogramm.

Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieentlastung – BMWE ermöglicht Anbindung weiterer Stellen an das Basisregister für Unternehmen (PDF, 163 KB): Das Basisregister für Unternehmen ist ein zentrales Digitalisierungsprojekt, um Wirtschaft und Verwaltung von Bürokratie zu entlasten. Im Basisregister werden Stammdaten aller Unternehmen in Deutschland zusammengeführt, konsolidiert und für andere Verwaltungsregister und angebundene Stellen bereitgestellt. Bisher konnte nur eine begrenzte Anzahl von öffentlichen Stellen in Deutschland auf das Basisregister zugreifen. Mit der Verordnungsänderung soll nun weiteren öffentlichen Stellen die Nutzung der Daten des Basisregisters ermöglicht werden. Wir berichten.

Wie üblich enthält die Ausgabe auch eine ausführliche Berichterstattung zur Konjunkturlage.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

Coverbild Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

28.08.2026 September 2026

Zurück zur Gesamtausgabe

Öffnet Einzelsicht

Archiv

Weitere Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

Mehr erfahren

Analysen

Analysen der Wirtschaftsentwicklung

Frühjahrsgutachten 2026 der Wirtschaftsforschungsinstitute der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose

Die Wirtschaftsforschungsinstitute der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose haben am 1. April 2026 ihr Frühjahrsgutachten vorgestellt. Das Schwerpunktthema befasst sich mit den Ursachen der rückläufigen Arbeitszeit in Deutschland und den Folgen für das Potenzialwachstum in den kommenden Jahren. Die Institute erwarten in diesem Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von preisbereinigt 0,6 Prozent und im Jahr 2027 einen Anstieg von 0,9 Prozent.

Dashboard Deutschland

Online-Plattform bündelt wirtschaftlich relevante Daten

Mit dem „Dashboard Deutschland“ stellt das Statistische Bundesamt (Destatis) hochaktuelle Informationen zur Bewertung der aktuellen wirtschaftlichen Lage auf einer öffentlich zugänglichen Online-Plattform bereit.

Das im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) entwickelte „Dashboard Deutschland“ bietet mehr als 100 aussagekräftige Indikatoren aus unterschiedlichen Datenquellen zu gesellschaftlich und wirtschaftlich relevanten Themenbereichen wie Gesundheit, Wirtschaft, Mobilität und Finanzen. Das Angebot wird stetig weiter ausgebaut und ist kostenfrei nutzbar.

Weitere Informationen im Dashboard Deutschland einsehen.

Konjunkturstatistik

Konjunkturstatistik

 

Konjunktur

KONJUNKTUR
Grafiken & Tabellen

Schlaglichter – Konjunktur September 2026

Basisregister

Das Basisregister für Unternehmen

Mit dem Basisregister für Unternehmen sollen Stammdaten aller Unternehmen in einem zentralen Register gespeichert werden, um Mehrfachmeldungen zu verhindern, Dateninkonsistenzen abzuschaffen und insgesamt der Zeit- und Arbeitsaufwand für Unternehmen und Verwaltung deutlich reduziert werden. Durch die Digitalisierung und Vernetzung sollen künftig Kosten eingespart und Bürokratiepflichten abgebaut werden.

 

Welchem Zweck dient das Basisregister?

Das Basisregister für Unternehmen ist ein zentrales Digitalisierungsprojekt um Bürokratieabbau für Wirtschaft und Verwaltung zu schaffen: Die stark fragmentierte Registerlandschaft in Deutschland ist bisher kaum vernetzt und wenig digitalisiert. Derzeit sind viele Unternehmen in mehreren Registern mit ihren Daten und teilweise unterschiedlichen Identifikationsnummern parallel erfasst; ein Austausch von Informationen zwischen Registern erfolgt häufig nicht. Die regelmäßige erforderliche Pflege und mehrfache Meldung beziehungsweise Abfrage von Daten führen bei Unternehmen und in der Verwaltung zu unnötiger Bürokratie. Hier setzt das Basisregister für Unternehmen an: Es speichert zukünftig Stammdaten aller Unternehmen in Deutschland, einschließlich einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zur eindeutigen Identifizierung.

Was ist die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer?

Die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer entspricht der Wirtschafts-Identifikationsnummer, die derzeit vom Bundeszentralamt für Steuern jedem wirtschaftlich Tätigen auf Grundlage von § 139c Abgabenordnung (AO) zugeteilt wird. Sie besteht aus den Anfangsbuchstaben „DE“ und einer neunstelligen Ziffernfolge. Für unterschiedliche wirtschaftliche Tätigkeiten wird an die Nummer ein Unterscheidungsmerkmal beginnend mit „00001“ angehangen.

Welche Vorteile bietet die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer?

Sie schafft zusammen mit dem Basisregister die Voraussetzungen für effiziente Datenaustausche zwischen Behörden und für die Umsetzung des „Once-Only“-Prinzips im Unternehmensbereich: Zukünftig sollen Unternehmen ihre Daten der Verwaltung nur einmal mitteilen müssen; Mehrfachmeldungen an verschiedene Register können schrittweise durch Registerabfragen und zwischenbehördliche Datenaustausche ersetzt werden. Zudem vereinfacht das Vorhaben nicht nur den Kontakt von Unternehmen mit der öffentlichen Hand, sondern verbessert gleichzeitig die Qualität der Registerdaten.

Wie stark reduziert sich der bürokratische Aufwand für Unternehmen durch das Basisregister?

Schätzungen gehen perspektivisch von einem hohen Entlastungspotenzial für Unternehmen aus. Eine Studie des Normenkontrollrats aus dem Jahr 2017 hat ermittelt, dass sich der Zeitaufwand nach der Registermodernisierung für Unternehmen und die Verwaltung mehr als halbieren wird. Der potentielle Nutzen erhöht sich mit jeder Ausbaustufe, in der aktuellen ersten Ausbaustufe soll zunächst die Grundstruktur des Basisregisters für Unternehmen aufgebaut werden.

Derzeit wird die erste Ausbaustufe des Basisregisters für Unternehmen bei der registerführenden Behörde, dem Statistischen Bundesamt, umgesetzt. Nach einer Änderung der Verordnung soll zeitnah damit begonnen werden die zweite Ausbaustufe umzusetzen.

Gesetzliche Grundlage: Das Unternehmensbasisdatenregistergesetz – UBRegG
https://www.gesetze-im-internet.de/ubregg/BJNR250610021.html

Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums der Justiz über das Register über Unternehmensbasisdaten
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/240424-ubregg.html


Übersichtsseite zum Basisregister vom Statistischen Bundesamt:
https://www.destatis.de/Verwaltungsregister/DE/Basisregister/_inhalt.html

Informationen vom BZSt zur Wirtschafts-Identifikationsnummer
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschaftsidentifikationsnummer/ wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html

Der Aufbau des Basisregisters ist Teil der Registermodernisierung
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Verwaltungsdienstleistungen/Registermodernisie rung/Ueberblick/ueberblick_node.html

Graph zum Thema Wirtschaftliche Entwicklung; Quelle: istockphoto.com/jxfzsy

Verwandte Themen