Nationalflagge Kolumbien

Das kolumbianische Ministerium für Bergbau und Energie (Ministerio de Minas y Energía - MINMINAS) vereinfacht mit dem „Beschluss 348“ den gesetzlichen Rahmen, um erneuerbare Energien (EE) mit Leistungen bis zu 100 kW anzuschließen und deren überschüssigen Strom lokal zu verkaufen.

Der Beschluss, welcher seit März dieses Jahres gilt, richtet sich speziell an die Regulierungsbehörde für Energie und Gas (Comisión de Regulación de Energía y Gas – CREG). Diese wird dazu verpflichtet, die kleinen und mittleren EE-Anlagen von Selbstversorgern anzuschließen, sofern sich daraus kein nachweisbar technisches Risiko für die Netzstabilität ergibt. Darüber hinaus muss die CREG einen zeitlichen Rahmen für das Anschluss- sowie das Verrechnungsverfahren bezüglich der Einspeisung festlegen. Eine entsprechende Regelung soll zeitnah verabschiedet werden.

Für die Zukunft strebt die kolumbianische Regierung einen Energiemix an, der neben der großen Wasserkraft auch stärker auf anderen Technologien, wie Solar- und Windenergie, basiert. Im Jahr 2015 lag die installierte Gesamtleistung bei 16,3 GW. Davon entfielen 63 % auf große Wasserkraftanlagen. Der Anteil von Kleinwasserkraft, Biomasse und Windkraft zusammen belief sich auf 5 %.