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Auslandsmarktinformationen

Was bringt Unternehmen das EU-Japan Economic Partnership Agreement? Erfahren Sie, welche Potenziale und Herausforderungen sich durch das Freihandelskommen JEFTA ergeben

Einleitung

Beginn: 15.03.2019 - 10:00 Uhr
Ende: 15.03.2019 - 13:00 Uhr
Ort: Handelskammer Hamburg, Adolpfsplatz 1, 20457 Hamburg
Anwendungsfeld/ Technologie: Energieerzeugung, Windenergie, Verkehr, Kleinwasserkraft, Industrie- und Gewerbeeffizienz, Geothermie, Gebäudeeffizienz, Bioenergie, Solarenergie, Energieinfrastruktur
Zielmarkt: Japan
Zielregion: Asien, Ostasien

Der Ostasiatische Verein e. V. (OAV) und die Handelskammer Hamburg, in Kooperation mit der AHK in Japan sowie Info-Point Europe laden Sie ein, sich am 15. März 2019 über Marktchancen in Japan und die veränderten Rahmenbedingungen durch das Freihandelsabkommen zu informieren.

Am 17. Juli 2018 wurde in Tokio das Freihandelsabkommen (FEFTA) zwischen der EU und Japan unterzeichnet. Das Freihandelsabkommen, über das seit 2013 verhandelt wurde, soll die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen den beiden Handelsräumen stärken. Die Regelungen treten am 1. Februat in Kraft.

Japan und die EU vereinen rund ein Drittel der weltweiten Wirtschaftsleistung. Das Abkommen sieht den Abbau von Zöllen und Handelsbarrieren zwischen der EU und Japan vor, ebenso wie eine stärkere Öffnung der Märkte für Dienstleistungen und öffentliche Aufträge. Aktuell beträgt das Exportvolumen der EU nach Japan von Waren und Dienstleistungen rund 86 Mrd. Euro. Für europäische Unternehmen verheißt das Inkrafttreten von JEFTA eine Ersparnis von rund einer Milliarde Euro auf Exporte. Zugleich sollen europäische Unternehmen ihre Produkte ohne zusätzliche Prüfungen, Zertifizierungen oder Kennzeichnungen in Japan verkaufen können.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Weiterführende Informationen zur Anmeldung sowie zum Programm erhalten Sie über den untenstehenden Link.

Die Veranstaltung wird zusätzlich zu den Terminen der Exportinitiative Energie aufgeführt, da sie einen thematischen Bezug zu klimafreundlichen Energielösungen und Auslandsmärkten aufweist. Die Aufnahme in den Kalender stellt keine Empfehlung durch das BMWi dar.

Weiterführende Informationen