Nationalflagge Frankreich

Wie die französische Umwelt- und Energieministerin Ségolène Royal nach Abschluss eines Konsultationsprozesses mit der französischen Erneuerbare-Energien-Branche bekannt gab, sollen die bisher gewährten Einspeisevergütungen für große Erneuerbare-Energie-Anlagen in Frankreich durch Marktprämien ersetzt werden. Ab dem 01. Januar 2016 müssen demnach Stromproduzenten ihre aus erneuerbaren Quellen gewonnene Energie direkt auf dem Strommarkt verkaufen. Zusätzlich zum erzielten Verkaufspreis erhalten sie dann eine Prämie, deren Höhe noch nicht festgelegt wurde.

Kleinere Anlagen sollen von der Regelung nicht betroffen sein und weiterhin Einspeisevergütungen erhalten. Sowohl die Leistungsgrenze, ab der Anlagen unter die Marktprämien-Regelung fallen, als auch die genaue Höhe der Prämie werden per Dekret festgelegt, sobald das Gesetz endgültig verabschiedet ist. Von der Regelung ausgenommen ist außerdem die Offshore-Windenergie. Auch die Onshore-Windenergie wird vorübergehend noch Einspeisevergütungen beziehen können und soll erst nach und nach in das Prämien-Modell integriert werden.

Die Neuerungen werden dem Energiewende-Gesetz beigefügt, das im Oktober bereits von der Nationalversammlung verabschiedet wurde und im Februar vom Senat bewilligt werden soll. Das Energiewende-Gesetz, das für die Erneuerbaren ein Ausbauziel von 32 Prozent bis 2030 sowie eine Reduktion des französischen Kernenergieanteils von 75 auf 50 Prozent der Stromproduktion vorsieht, war eines der zentralen Wahlversprechen von Präsident François Hollande.