Nationalflagge Kolumbien

Ab Februar nächsten Jahres gewährt Kolumbien steuerliche Anreize für „nicht konventionelle Energieträger“. Dies beinhaltet insbesondere erneuerbare Energien (Kleinwasserkraft, Meeresenergie, Windenergie, Geothermie, Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse und Biogas), theoretisch aber auch die Kernenergie, die bislang jedoch nicht Teil des kolumbianischen Strommixes ist. Die entsprechende Verordnung, die aktuell von der kolumbianischen Regierung genehmigt wurde, umfasst vier Steueranreize: Zum einen gewährt sie über fünf Jahre einen 50%-igen Abzug des Gesamtwerts der getätigten Investitionskosten (Anlagenkomponenten und Installation) von der Einkommensteuer. Damit setzt sie Regierung vor allem Anreize für Privatpersonen und den Erwerb kleinerer Anlagen, gibt aber keine Begrenzungen der Anlagengrößen vor, für die die Verordnung gültig ist. Zum anderen bietet das Dekret eine beschleunigte Abschreibung von Vermögenswerten sowie eine Befreiung der Anlagenkomponenten von der Mehrwertsteuer und von Einfuhrzöllen.

Laut einer Erklärung des Energieministeriums sollen durch die Steuervorteile nationale und internationale Investoren angezogen werden. Nach wie vor seien nicht konventionelle Energieträger zwar nicht wettbewerbsfähig mit der Stromerzeugung aus großer Wasserkraft und Erdgas in Kolumbien, dennoch wolle das Land in Anbetracht zunehmender Dürreperioden den Strommix durch den Ausbau alternativer Energiequellen diversifizieren. Das Dekret 2143 dient der Umsetzung dieser Pläne. Es handelt sich um eine Durchführungsbestimmung des Gesetzes „Ley 1715“ zur Förderung nicht konventioneller Energiequellen und insbesondere erneuerbarer Energien, das im Mai 2014 verabschiedet wurde. Die Regierung legte mit dem Gesetz zwar die steuerlichen Anreize, jedoch keine konkreten Ausbauziele fest.

2015 sind in Kolumbien 760,2 MW erneuerbare Energien installiert, vornehmlich dezentrale Anlagen. Sie entsprechen 4,72% der Stromerzeugungskapazität.