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Die italienische Regierung hat ein neues Dekret zur Förderung erneuerbarer Energien (EE) veröffentlicht. Es sieht Subventionen vor, um den EE-Ausbau in Einklang mit den Regierungszielen (vorgesehen ist ein 34-38% EE-Anteil am Stromverbrauch bis 2020 im Vergleich zu 33,4% im Jahr 2014) weiter voranzubringen. Berücksichtigt werden Windenergie, Meeresenergie, kleine Wasserkraft, Geothermie, Biomasse und Biogas sowie solarthermische Kraftwerke (CSP). Für Photovoltaik ist keine Förderung vorgesehen.

Das Dekret hat Gültigkeit bis zum 31.12.2016. Für 2017 und die Folgejahre sollen weitere Verordnungen veröffentlicht werden. Insgesamt möchte die italienische Regierung mit einer Fördersumme in Höhe von 9 Mrd. Euro ca. 1.376 MW EE-Anlagen über 20 Jahre (im Falle von CSP sind es 25 Jahre) fördern. Die Mittel für die Subventionen entstammen einer Abgabe für die Stromverbraucher, deren Höhe proportional zum Stromverbrauch steigt.

Die Art der Förderung richtet sich nach Anlagengröße. Für EE-Kraftwerke mit einer Kapazität über 5 MW ist ein Ausschreibungsverfahren vorgesehen. Anlagen zwischen 500 kW und 5 MW sind hingegen registerpflichtig. Die in Italien bereits üblichen technologiespezifischen Register koppeln den Erhalt der Förderung an bestimmte Auswahlkriterien (z. B. verfügbare Fläche pro Region) und stellen somit de facto eine Deckelung dar. Auch Anlagen, deren Erneuerung (Repowering) gefördert werden soll, unterstehen der Registerpflicht. Sowohl die bei den Ausschreibungen erfolgreichen Projekte als auch die Anlagen, die in das entsprechende Register aufgenommen werden, erhalten Prämien, welche die Differenz zwischen aktuellen Strommarktpreisen und den Stromgestehungskosten (zzgl. Rendite) decken. Die angenommenen Werte rangieren dabei aktuell zwischen 300 €/MWh für Meeresenergie und 84 €/MWh für große Geothermieanlagen. Zudem sind die Anlagenbetreiber zu einem Verkauf des Stroms an der Strombörse verpflichtet. Die erste Ausschreibung und die Öffnung des Registers werden für den 20. Juli 2016 erwartet.

Kleine Anlagen (Wind bis 60 kW, Wasserkraft bis 250 kW, Biomasse bis 200 kW, Biogas bis 100 kW und CSP bis 100 kW) erhalten hingegen eine direkte Förderung in Form von Einspeisevergütungen, deren Höhe noch nicht bekannt gegeben wurde.

Insgesamt soll laut Dekret im Jahr 2016 der folgende Ausbau (in MW) angestoßen werden, wobei 90 MW zusätzlicher Kapazität durch Repowering geplant sind:

Geplanter Ausbau (in MW)
Anlagengrößen bis 5 MWAnlagengrößen ab 5 MW
Wind (Onshore)60800
Wind (Offshore)-30
Wasserkraft80-
Geothermie3020
Meeresenergie6-
Biomasse und Biogas9050
CSP20100
Gesamt2861.000