Salzburg

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Bereits im Juli 2021 hat die österreichische Regierung das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) verabschiedet und im April 2022 den Regulierungs- und Finanzierungsrahmen in Form eines Förderbudgets für PV-Anlagen samt Fördersätzen geschaffen. Nun ist auch die Marktförderprämie für die Stromerzeugung aus neuen PV-Anlagen, ein Bestandteil des EAG, in Kraft getreten. Die erste Förderrunde findet am 13. Dezember statt, weitere Ausschreibungen sollen im Jahr 2023 folgen.

Die Prämie ist ein Zuschuss auf den verkauften Strom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Interessierte Projektierer reichen für ausgeschriebene Projekte ihr Angebot ein und geben dabei den Fördertarif an, zu dem sie bereit sind, die jeweilige PV-Anlage zu errichten und über die Dauer von 20 Jahren zu betreiben. Voraussetzungen ist, dass die PV-Anlagen baureif sind, also alle Genehmigungen vorliegen. Zudem muss die Leistung je Modul mindestes 10 Kilowattpeak (kWp) betragen. Die Höchstförderung beträgt 9,33 Cent je eingespeister Kilowattstunde (kWh), bei Freiflächenanlagen reduziert sich dieser Betrag um 25 Prozent. Jährlich will die Regierung so eine PV-Leistung von 700 Megawattpeak (MWp) fördern.

Ziel des EAG ist es, bis zum Jahr 2030 den gesamten Strombedarf Österreichs mit erneuerbaren Energien abzudecken. Bislang liegt deren Anteil gemessen am Gesamtstromverbrauch bei rund 73 Prozent.