Nationalflagge Frankreich

Am 22. Juli hat die französische Nationalversammlung in dritter Lesung das Gesetz über eine Energiewende für ein grünes Wachstum („Loi relative à la transition énergétique pour une croissance verte“) verabschiedet und damit die Weichen für die französische Energiepolitik für die nächsten Jahrzehnte gestellt.

Für die erneuerbaren Energien wurde der Ausbaupfad über die bestehenden Ziele für das Jahr 2020 hinaus fortgeschrieben. So soll der Anteil alternativer Energiequellen am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf 32% ansteigen (23% bis 2020). Während der Anteil bei der Stromproduktion bis 2030 auf 40% steigen soll, sind für den Wärmebereich 38%, für den Transportbereich 15% und für die Gasversorgung 10% Erneuerbare vorgesehen.

Bei den Fördermechanismen für Erneuerbare-Energie-Anlagen bringt das neue Gesetz ebenfalls Änderungen mit sich. So soll die CO2-Steuer von den heutigen 14,50 EUR pro Tonne zunächst auf 56 EUR (2020) und dann auf 100 EUR (2030) angehoben werden. Zudem wird ab dem 1. Januar 2016 die Förderung von großen Erneuerbare-Energie-Anlagen umgestellt. Die bisher gewährte Einspeisevergütung wird dann durch ein Direktvermarktungsmodell ersetzt, in dem die Betreiber einer Anlage zusätzlich zu dem von ihnen auf dem Strommarkt erzielten Verkaufspreis eine Marktprämie erhalten. Die Höhe der Prämie soll ebenso wie die Größe, ab der eine Anlage unter diese Regelung fällt, per Verordnung festgelegt werden (vgl. Marktnachricht vom 27.01.2015).

Neue Regelungen gibt es auch bezüglich des Netzanschlusses von Erneuerbare-Energie-Anlagen. Für Anlagen bis zu 3 kW gilt nun eine maximale Netzanschlussfrist von zwei Monaten. Bei größeren Anlagen darf der Netzanschluss nicht länger als 18 Monate in Anspruch nehmen.

Spezielle Regelungen betreffen auch die Windenergie und die Biomasse. Für letztere wird die Regierung eine nationale Biomasse-Strategie erarbeiten, um deren Einsatz in privaten Haushalten, der Industrie und der Fernwärmeversorgung zu fördern. Hinsichtlich der Windenergie hatte der französische Senat gefordert, den Mindestabstand zwischen Onshore-Anlagen und Wohngebäuden auf 1.000 Meter anzuheben. Die Nationalversammlung überstimmte den Senat jedoch und beließ den Abstand bei 500 Metern.

Laut dem Gesetz sollen außerdem die französischen Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 40% und bis 2050 um 75% reduziert werden, der Endenergieverbrauch des Landes soll ausgehend vom Stand des Jahres 2012 bis 2050 um die Hälfte gesenkt werden. Zudem enthält das Gesetz auch die zuvor kontrovers diskutierte Absenkung des Atomstromanteils von 75% auf 50% bis zum Jahr 2025. Die Kapazität der Nuklearenergie im französischen Stromsektor ist nun bei den aktuellen 63,2 GW gedeckelt.