Wasserstoff-Anlage, Windräder und PV-Anlagen im Hintergrund

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Das indische Ministerium für neue und erneuerbare Energien gab die neuen Emissionsgrenzwerte bekannt. In Zukunft gilt Wasserstoff nur dann als "grüner Wasserstoff" aus erneuerbarer Energie, wenn er Well-to-Gate-Emissionen (d. h. einschließlich Wasseraufbereitung, Elektrolyse, Gasreinigung, Trocknung und Komprimierung von Wasserstoff) von nicht mehr als 2 kg CO2-Äquivalent / kg H2 aufweist. Der Geltungsbereich der Definition umfasse sowohl elektrolysebasierte als auch biomassebasierte Wasserstoffproduktionsmethoden, hieß es.

Eine detaillierte Methodik für die Messung, Berichterstattung, Überwachung und Zertifizierung von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten wird vom Ministerium noch nachgeliefert werden. Das Bureau of Energy Efficiency des Energieministeriums soll zur Knotenbehörde für die Akkreditierung von Agenturen für die Überwachung, Verifizierung und Zertifizierung von Projekten zur Produktion von grünem Wasserstoff werden.