Energiespeicheranlagen

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Projektierer, die in der Türkei eine Erneuerbare-Energien-Anlage samt Speicher planen, haben in Zukunft Vorrang bei der Vergabe der Vorgenehmigungen für den Bau der Energieerzeugungsanlage – vorausgesetzt die Kapazitäten der Anlage zur Energieerzeugung und des Speichers sind aufeinander abgestimmt. Projektierer müssen demnach zwar immer noch einen Antrag bei einer Netzbehörde stellen, werden aber bei der Vergabe von Vorgenehmigungen bevorzugt behandelt. Das gab der Vorsitzende der türkischen Behörde für Energiemarktregulierung (EMRA), Mustafa Yılmaz, bekannt. Yılmaz geht davon aus, dass die neue Regelung zwischen 20 und 25 Milliarden US-Dollar an ausländischen Investitionen anziehen kann.

Projektierer von Erneuerbare-Energie-Anlagen können von der neuen Vorgabe profitieren, wenn sie Wind- und Solarenergieanlagen bis maximal 250 MW planen. Windenergieanlagen müssen eine Kapazität von mindestens 20 MW aufweisen, Solarkraftanlagen eine Kapazität von mindestens 10 MW. Die Kapazität der Speicheranlage muss mindestens so groß sein, dass sie so viel Strom speichern kann, wie die Anlage in einer Stunde produziert - die Batterie einer 10-MW-Anlage muss also mindestens 10 MWh Elektrizitätsleistung speichern können.

Yılmaz betonte, dass die Maßnahmen dazu beitragen sollen, die Türkei unabhängiger von Energieimporten zu machen und die Verwendung klimafreundlicher Energiequellen im Land zu erhöhen.